Der Vortrag begann mit der Verdeutlichung der Artikel 2 – 14 und 16 – 18 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Freiheitsanspruch als Grundrechte. Es gibt jedoch auch Einschränkungen, die im Rahmen der nationalen Angelegenheiten gelten.
Das wichtigste dieser Freiheiten ist jedoch, dass sie da aufhören, wo die Freiheiten anderer beginnen (Sittengesetz). Doch genau hier liegt die Gefahr. Durch den persönlichen Egoismus bei der Freiheitsinterpretation wird der Freiheitsbegriff zur Einbahnstrasse, mit Freiheitseinschränkungen der Mitmenschen bei der Durchsetzung der eigenen Freiheiten. Doch genau dies muß für ein Leben in einer Gemeinschaft vermieden werden.
In der nachfolgenden Diskussion wurden verschiedene Interpretationen und Maßnahmen der Freiheit aufgeführt. Es zeigte sich aber auch, dass alle Anwesenden den Beginn der Verantwortung für die Bewahrung der Freiheit bei einem selber sehen.
sapere aude!